Versmold-Fotobox - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Fotobox, Fotospiegel und Gästebücher

Hier findest du unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fotoboxen, Fotospiegeln, Audio-Gästebüchern, Video-Gästebüchern und weiterem Event-Equipment. Uns ist wichtig, dass Buchung, Aufbau, Nutzung und Rückgabe klar und fair geregelt sind.

Hinweis: Diese AGB sind als praktische und verständliche Grundlage formuliert. Eine anwaltliche Prüfung wird empfohlen, wenn du maximale Rechtssicherheit möchtest.

Stand: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge zwischen Versmold-Fotobox, Inhaber Sebastian Schneider, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung von Fotoboxen, Fotospiegeln, Audio-Gästebüchern, Video-Gästebüchern sowie weiterem Event-Equipment und damit verbundenen Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Buchung anfragt und der Vermieter diese Buchung bestätigt. Die Buchung kann insbesondere über die Website, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich erfolgen.

Die Reservierung ist erst verbindlich, wenn sie durch den Vermieter bestätigt wurde.

3. Mietgegenstand

Der konkrete Mietgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem Angebot. Dazu können insbesondere gehören:

  • Fotoboxen
  • Fotospiegel und Magic Mirror
  • Audio-Gästebücher
  • Video-Gästebücher
  • Drucker, Requisiten, Hintergrundsysteme und weiteres Zubehör

4. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist per Überweisung zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

5. Kaution

Der Vermieter kann für bestimmte Mietgegenstände eine angemessene Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Buchung mitgeteilt.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands erstattet, sofern keine Schäden, fehlenden Teile, starken Verunreinigungen oder sonstigen Ansprüche bestehen.

6. Lieferung, Aufbau und Abholung

Lieferung, Aufbau, Abholung oder Selbstabholung erfolgen nach vorheriger Vereinbarung. Der Mieter sorgt dafür, dass der vereinbarte Veranstaltungsort rechtzeitig zugänglich ist.

Der Mieter stellt sicher, dass:

  • ausreichend Platz für das gebuchte Equipment vorhanden ist
  • ein sicherer und trockener Standort zur Verfügung steht
  • ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist
  • der Zugang zum Aufbauort frei und zumutbar möglich ist
  • bei Bedarf eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort erreichbar ist

Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand durch fehlenden Zugang, falsche Angaben oder unzureichende Vorbereitung können zusätzlich berechnet werden.

7. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung. Der Mietgegenstand ist vollständig, sauber und im überlassenen Zustand zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe oder nicht vereinbarter Verlängerung können zusätzliche Kosten berechnet werden.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden durch:

  • unsachgemäße Nutzung
  • Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Feuer oder Rauch
  • Sturz, Umkippen oder unsachgemäßen Transport
  • Verlust, Diebstahl oder fehlendes Zubehör
  • Schäden durch Gäste oder Dritte während der Mietdauer

Schäden, Störungen oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

9. Nutzung im Außenbereich

Eine Nutzung im Außenbereich ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Der Mietgegenstand muss jederzeit vor Regen, Feuchtigkeit, starkem Wind, direkter Nässe und unsicheren Bodenverhältnissen geschützt werden.

Bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder unsicherem Standort darf der Vermieter den Aufbau ablehnen, ohne dass daraus ein Schadensersatzanspruch des Mieters entsteht.

10. Technische Ausfälle und Störungen

Der Vermieter bereitet das Equipment sorgfältig vor und bemüht sich um eine einwandfreie Funktion. Eine vollständige technische Ausfallsicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.

Bei technischen Störungen, die der Vermieter zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Für Störungen durch Stromausfall, instabiles Internet, unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse oder Eingriffe durch Gäste haftet der Vermieter nicht.

11. Fotos, Videos, Audioaufnahmen und Datenschutz

Je nach gebuchtem Gerät können Fotos, Videos oder Audioaufnahmen erstellt werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste über die Nutzung des Equipments und die mögliche Erstellung von Aufnahmen zu informieren.

Soweit erforderlich, hat der Mieter notwendige Einwilligungen der Gäste einzuholen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die durch den Mieter, Gäste oder Dritte entstehen.

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

12. Bilddaten und Datenübergabe

Die Übergabe der erstellten Bild-, Video- oder Audiodateien erfolgt je nach Vereinbarung digital, zum Beispiel per Download-Link, USB-Stick oder anderer geeigneter Form.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Dateien zeitnah zu sichern. Eine dauerhafte Speicherung durch den Vermieter ist nicht geschuldet.

13. Stornierung durch den Mieter

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei späterer Stornierung gelten folgende Kosten:

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises
  • weniger als 7 Tage vor dem Termin: 80 Prozent des vereinbarten Mietpreises
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Mietpreises

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.

14. Widerrufsrecht bei Terminbuchungen

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen wird.

Dies gilt insbesondere für die Vermietung von Event-Equipment zu einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin.

15. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aus wichtigen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.

Dazu zählen insbesondere:

  • Defekt, Verlust oder Ausfall des Mietgegenstands
  • höhere Gewalt
  • Unwetter oder unsichere Einsatzbedingungen
  • nicht erreichbarer oder ungeeigneter Veranstaltungsort
  • nicht erfolgte Zahlung trotz Fälligkeit

Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, sofern die Leistung nicht erbracht wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für entgangene Gewinne, ausgefallene Erinnerungsbilder, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und fehlenden Teile, die während der Mietdauer entstehen, sofern diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.

Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste, Dienstleister oder sonstige Dritte auf der Veranstaltung verursacht werden.

18. Höhere Gewalt

Können Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Stromausfällen, Unwettern, Krankheit, Verkehrsstörungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden.

19. Änderungen der Buchung

Änderungen des Termins, des Einsatzortes, der Mietdauer oder des gebuchten Equipments sind nur nach Absprache und Bestätigung durch den Vermieter möglich.

Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht. Entstehende Mehrkosten können zusätzlich berechnet werden.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21. Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

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